Will ein Unternehmer mittels Telefon, Fax oder E-Mail werben, so ist hierfür gem. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die vorherige Zustimmung des Adressaten erforderlich.
Werberecht
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019
Will ein Unternehmer mittels Telefon, Fax oder E-Mail werben, so ist hierfür gem. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die vorherige Zustimmung des Adressaten erforderlich.