Das Oberlandesgerricht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 24.01.2018 entschieden, dass ein Vertrag, mit dem Adressdaten an einen Dritten verkauft werden, nichtig ist, wenn die erforderliche Einwilligung der Adressinhaber in den Verkauf ihrer Daten fehlt.
Verkauf von Adressdaten ohne Einwilligung unwirksam
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019