Die Frage, ob es sich bei Messegesellschaften um öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts handelt, ist bereits Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen gewesen. Die Vergabekammer Düsseldorf hat diese Auftraggebereigenschaft in einem jetzt bekannt gewordenen Nachprüfungsverfahren (VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2013 – VK 33/2012- L) abgelehnt.