Der BGH hat mit Urteil vom 13.11.2013 (Az. I ZR 143/12) die Anforderungen an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst gesenkt. Dies hat auch positive Auswirkungen auf die Geltendmachung von Nutzungsrechten an einem Messestandkonzept.
Urheberrechtsschutz bei Messeständen
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019