Wirbt ein Mitarbeiter auf seiner privaten Facebook-Seite für Produkte seines Unternehmens, haftet das Unternehmen selbst dann für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters, wenn es keine Kenntnis von der Handlung des Mitarbeiters hatte. Dies hat das Landgericht Freiburg mit vom 4.11.2013 (Az.: 12 O 83/13) entschieden.
Unternehmen haften für Facebook-Äußerungen von Mitarbeitern
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019