Der umsatzsteuerrechtliche Leistungsort bei Kongressen wird dem von Messen und Ausstellungen gleichgestellt, das hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 21. Mai 2015 bekannt gegeben.
Umsatzsteuer: Leistungsort bei Kongressen
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019