Nach dem Ende 2012 veröffentlichten Entwurf für eine überarbeitete Musterversammlungsstättenverordnung sollen eingezäunte Freiflächen, die regelmäßig für Veranstaltungen genutzt werden, vom Sonderbau als Regelbau herabgestuft werden, wenn sie über keine dauerhaft errichteten Tribünen verfügen.