Eine Münchener Innenarchitektin erhält nach einem Rechtsstreit um den Schutz des von ihr für die Edel-Burgerkette „Hans im Glück“ entwickelten Raumdesignkonzeptes eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 120.000 Euro.
Schutz von Raumkonzepten
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019