Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass unter die Pauschalierungsvorschrift in § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) nur Zuwendungen fallen, die beim Empfänger einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind.
Sachzuwendungen nach § 37b EStG
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019