Das AG Nürnberg hat mit Urteil vom 17.07.2015 (Az.: 16 C 76/15) wesentliche bestehende Grundsätze bei der Behandlung des Rücktritts eines Ausstellers von seiner Messeteilnahme bestätigt.
Rücktritt des Ausstellers von der Messeteilnahme
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019