Allein aus der Präsentation eines nahezu identisch gestalteten Nachahmungsprodukts auf einer internationalen Fachmesse folgt nicht, dass ein Inverkehrbringen dieses Erzeugnisses gegenüber inländischen Verbrauchern unmittelbar zu befürchten ist.
Produktpiraterie auf Messen: BGH-Urteil “Keksstangen”
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019