Weder aus dem Pressegesetz noch aus dem Grundrecht der Pressefreiheit folgt ein unbedingtes Recht auf Zutritt zu nicht-öffentlichen Gebäuden im Eigentum des Landes. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Pressefreiheit gibt kein Zugangsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019