Der Betreiber einer Internetseite muss die Nutzer deutlich sichtbar über Widerspruchsmöglichkeiten zum Einsatz des Webanalyse-Tools Piwik informieren, so das Landgericht Frankfurt.
Piwik: Widerspruchsmöglichkeit auch bei anonymisierten IP-Adressen
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019