Das Europäische Parlament hat am 15.04.2014 einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, nach dem Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse im Bereich von Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerfragen sowie bei der Bekämpfung von Korruption und Bestechung offenlegen sollen.
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019