Mit Inkrafttreten des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge zum 01.01.2013 wird die bisherige Rundfunkgebühr abgeschafft und dafür der „Rundfunkbeitrag“ eingeführt.
Neuer Rundfunkbeitrag positiv für die deutsche Messewirtschaft
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019