Die EU-Kommission hat am 18.12.2013 die endgültige Fassung der neuen Verordnung über De-minimis-Beihilfen verabschiedet. Der Schwellenwert bleibt bei 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren pro Unternehmen.
Neue De-Minimis-Verordnung: Schwellenwert bleibt
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019