Beim Verkauf von Messekatalogen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz zu erheben. Dies hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 14. Dezember 2016 festgelegt.
Messekataloge: Ermäßigte Umsatzsteuer rechtmäßig
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019