In der Verwendung eines mit einer geschützten Marke verwechslungsfähigen Zeichens auf dem Stand einer in Deutschland stattfindenden internationalen Fachmesse durch ein ausländisches Unternehmen liegt regelmäßig eine inländische „Benutzung in der Werbung“.
Markenverletzung auf dem Stand einer internationalen Fachmesse
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019