Die Verwendung einer Marke auf einem Lageplan zur örtlichen Beschreibung eines Messestandes stellt keine markenmäßige Benutzung dar, dies hat das LG Köln mit Urteil vom 07.03.2017 (AZ.: 33 O 116/16) festgestellt.
Markenrechtsverletzung durch Lageplan einer Messe?
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019