Die Freigrenze soll für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich von jeweils 110 Euro auf 150 Euro heraufgesetzt werden.
Lohnbesteuerung von Betriebsveranstaltungen
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019
Die Freigrenze soll für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich von jeweils 110 Euro auf 150 Euro heraufgesetzt werden.