Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin hat entschieden, dass nicht der Veranstalter die Kosten für behördlich angeordnete Maßnahmen zur Abwehr von allgemeinen Gefahren durch Terroranschläge tragen muss.
Kosten für Sicherheit bei Großveranstaltungen
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019