Die Datenschutz-Grundverordnung führt zu keinen wesentlichen Veränderungen der bisherigen Rechtslage im Umgang mit Fotografien. Das stellt das Bundesinnenministerium auf seiner Webseite zur DSGVO fest.
Keine wesentlichen Änderungen im Umgang mit Fotos
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019