AUMA unterstützte Klage vor dem Bundesfinanzhof: Bei Messebeteiligungen von Unternehmen werden keine Gewerbesteuern für die Anmietung von Standflächen fällig.
Keine Gewerbesteuer bei Messebeteiligungen
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019
AUMA unterstützte Klage vor dem Bundesfinanzhof: Bei Messebeteiligungen von Unternehmen werden keine Gewerbesteuern für die Anmietung von Standflächen fällig.