Das Auswärtige Amt hat mit einem Mailerlass vom 24.07.2013 die Visastellen der deutschen Botschaften und Konsulate weltweit darüber informiert, dass bei der Anforderung von begleitenden Unterlagen für die Beantragung eines Messevisums künftig auf das Einladungsschreiben der Messegesellschaften im Regelfall verzichtet werden kann.