Die Verträge zwischen HRS und den im Portal präsentierten Hotels enthalten sogenannte Bestpreisklauseln. Danach müssen die Hotels den niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen bei HRS im Internet anbieten.
Kartellamt mahnt HRS wegen Bestpreisklausel ab
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019