Bereits seit 1961 beträgt der Zinssatz auf Steuernachzahlungen an das Finanzamt 6% pro Jahr. Nun hat der BFH erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höhe von Nachzahlungszinsen geäußert.
Höhe von Nachzahlungszinsen verfassungswidrig?
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019