Keine Aussetzung von Gewerbesteuerbescheiden
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 16. Oktober 2012 entschieden, dass die Hinzurechnungsvorschriften des Gewerbesteuergesetzes (§ 8 Nr. 1 GewStG) voraussichtlich nicht verfassungswidrig sind und daher einschlägige Steuerbescheide der Finanzämter grundsätzlich uneingeschränkt vollziehbar sind.