Die Angabe „Germany“ in einem Firmen-Logo wird vom Verkehr als Hinweis darauf verstanden, dass Deutschland der Herstellungsort der so gekennzeichneten Ware ist, so das OLG Frankfurt a.M. in einem Urteil vom 15.10.2015.
Herkunftsangaben
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019