Bundesverfassungsgericht erklärt § 8 GewStG nicht für verfassungswidrig und lehnt Vorlage des FG Hamburg als unzulässig ab.
Gewerbesteuer
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019
Bundesverfassungsgericht erklärt § 8 GewStG nicht für verfassungswidrig und lehnt Vorlage des FG Hamburg als unzulässig ab.