AUMA schreibt erneut an Finanzminister der Länder.
Der AUMA hat in einem Schreiben an die Finanzminister der Länder erneut darauf hingewiesen, dass eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten zum Gewinn gem. § 8 Nr. 1 GewStG bei Messeleistungen abzulehnen ist.