Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Nichtzulassung eines Schaustellers zum Bonner Weihnachtsmarkt rechtmäßig gewesen ist.
Gewerbeordnung: Zulassung zum Weihnachtsmarkt
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Nichtzulassung eines Schaustellers zum Bonner Weihnachtsmarkt rechtmäßig gewesen ist.