Mit Urteil vom 22. Oktober 2015 hat das Landgericht Freiburg entschieden, dass Verbrauchern, die auf Messeständen Kaufverträge abschließen, kein Widerrufsrecht zusteht.
Gericht bestätigt: Kauf auf Messe ist bindend!
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019