Nach einer Entscheidung des EuGH stellt es keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, wenn geschützte Inhalte durch das sog. „Framing“ in Websites eingebunden werden.
Framing ist zulässig
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019
Nach einer Entscheidung des EuGH stellt es keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, wenn geschützte Inhalte durch das sog. „Framing“ in Websites eingebunden werden.