Ein Mobilfunkunternehmen darf für die Zusendung einer Rechnung per Post kein zusätzliches Entgelt berechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 09.01.2014 entschieden.
Entgelt für Papier-Rechnung unzulässig
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019