Ab 1. Juli 2019 können Arbeitgeber A1-Bescheinigungen nur noch mit ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder einer maschinellen Ausfüllhilfe elektronisch beantragen. Das betrifft auch Messebesuche und Messebeteiligungen im Ausland.
Elektronisch wird Pflicht
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019