Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat gegen eine Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie mit einem offenen E-Mail-Verteiler personenbezogene E-Mail-Adressen einem großen Empfängerkreis übermittelt hat.
Einwilligung bei E-Mail-Adressen im cc-Feld erforderlich
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019