Erfreuliche Nachrichten auch für die Messewirtschaft: Der BFH hat entschieden, dass von Reiseveranstaltern gezahlte Mieten für Hotelkontingente nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzuzurechnen sind.
BFH: keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Hotelzimmern
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Aug 13, 2019