BVerwG: Erhebung bei Geschäftsreisenden unzulässig
Aussteller und Besucher deutscher Messen werden künftig wohl von zusätzlichen Übernachtungskosten durch die sogenannte Bettensteuer verschont.
BVerwG: Erhebung bei Geschäftsreisenden unzulässig
Aussteller und Besucher deutscher Messen werden künftig wohl von zusätzlichen Übernachtungskosten durch die sogenannte Bettensteuer verschont.