Keine Zahlungspflicht bei Korrektur von Online-Katalog-Eintrag
Erweckt die Zusendung eines Eintragungs-Auftrages in einen Online-Katalog den Eindruck, dass es sich um eine kostenlose Korrektur-Aufforderung handelt, kann eine Täuschungsabsicht und damit ein betrügerisches Handeln unterstellt werden, so das LG Hamburg in seinem Urteil vom 14.1.2011.