Ausländische Arbeitnehmer müssen nun doch keine Gebühr bei ihrer Registrierung in Frankreich entrichten. Dies gab die französische Arbeitsministerin Muriel Pénicaud am 20.12.2017 bekannt.
Arbeiten in Frankreich: Keine Gebühr bei Registrierung
by AUMA - Aktuelle Meldungen|Mrz 6, 2019